Webseiten
barrierefrei
gestalten

Barrierefreie Webseiten, barrierefreie PDFs. Bilder, Grafiken und Videos mit Untertiteln: All das wird uns ab sofort verstärkt beschäftigen. Denn ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ deutsche Unternehmen zur Gestaltung barrierefreier Websites und Apps. Barrierefreie Webseiten zeichnen sich zum Beispiel durch folgende Kriterien aus:
- Ausreichender Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe
- Links und Schaltflächen sind über die Tastatur bedienbar
- Screenreader-Kompatibilität einer Website
- Nutzung von verständlicher Sprache
- Barrierefreie Bedienbarkeit von Formularen
Auf dieser Webseite gehen wir auf alle Fragen rund um die Gestaltung barrierefreier Webseiten ein. Es geht hier nicht um die barrierefreie Gestaltung von Software, Terminals oder Architektur. Sie erfahren:
Inhalt
- Warum Barrierefreiheit wichtig ist ←
- Wer muss barrierefreie Webseiten realisieren? ←
- Welche Fristen gelten? ←
- Gibt es Ausnahmen? ←
- Gibt es Föderungen? ←
- Welche Anforderungen werden an barrierefreie Webseiten gestellt? ←
- 4 Prinzipien ←

Warum Barrierefreiheit wichtig ist
Aber von Barrierefreiheit profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen oder funktionellen Einschränkungen. Unsere Gesellschaft wird immer älter, sodass der Bedarf nach Barrierefreiheit größer werden wird. Unternehmen, die barrierefreie Dienstleistungen anbieten, erschließen sich nicht nur größere Absatzmärkte und Wettbewerbsvorteile, sie sind auch gut für die Zukunft aufgestellt. Denn sie werden künftig auch mit zur Barrierefreiheit verpflichteten Unternehmen konkurrieren, die mit innovativen barrierefreien Dienstleistungen am Markt sein werden. Zudem
gibt es gerade für Webseiten mittlerweile gute und unkomplizierte Instrumente, um sie barrierefrei zu gestalte
Wen betrifft das?
- Öffentliche Einrichtungen: Inkludiert Behörden und staatliche Dienste.
- Private Unternehmen: In der Regel B- to C-Unternehmen, die digitale Geschäfte abwickeln. Reine Informationsseiten sind nicht betroffen. Dazu gehören allerdings auch Webseiten, die Geschäfte anbahnen, wie das beim Buchen von Friseur- oder Restaurantbesuchen der Fall ist.
Gibt es Ausnahmen?
Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro haben, sind von vielen Anforderungen des Gesetzes ausgenommen. Diese Ausnahme betrifft sowohl Hersteller von Produkten als auch Anbieter von Dienstleistungen
Gibt es Förderungen:
Noch bis Mitte des Jahres 2025 fördert die Aktion Mensch den Umbau zu 100 % bis zu einer Summe von
5.000 €. Dieses Angebot gilt für gemeinnützige Einrichtungen (e.V. und gGmbh) ohne Nachweispflicht der Gemeinnützigkeit. Hier erfahrt ihr mehr zur Förderung.

Welche Anforderungen gelten für barrierefreie Webseiten?
Das wichtigste Nachschlagewerk hierfür ist die Europäische Norm EN 301 549 (Version 3.2.1 von März 2021). Die Mindestanforderungen für Webseiten werden in den Kapiteln 9, 10 und 11 beschrieben. Einen großen Teil der aufgelisteten Anforderungen wurden aus den WCAG 2.2 übernommen. In der aktuell gültigen Version sind dies 4 Prinzipien. Daraus folgen 13 Richtlinien mit insgesamt 78 Anforderungen oder auch Erfolgskriterien genannt. Sie sind in 3 Stufen der Barrierefreiheit aufgeteilt (A, AA und AAA). Die EN 301 549 übernimmt davon die Stufen A und AA. Es verbleiben 50 Erfolgskriterien.
Alle Anforderungen der Priorität 1 (Level A) sind in allen Bereichen der betroffenen Webangebote zu erfüllen. Zentrale Navigations- und Einstiegsangebote müssen zusätzlich die Anforderungen der Priorität 2 (Level AA) erfüllen.
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Diese 4 Prinzipien liegen der Barrierefreiheit zu Grunde
- Wahrnehmbarkeit: die Informationen und Komponenten der Nutzerschnittstelle müssen den Nutzern in einer Weise dargestellt werden, dass sie sie wahrnehmen können
- Bedienbarkeit: der Nutzer muss die Komponenten der Nutzerschnittstelle und die Navigation handhaben können
- Verständlichkeit: die Informationen und die Handhabung der Nutzerschnittstelle müssen verständlich sein
- Robustheit: die Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer Vielfalt von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden können.
